Laden Sie die druckbare Version hier herunter
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Besuch der Festung von Eben-Emael
Fassung vom 27. September 2024
Artikel 1
Kauf von Eintrittskarten und/oder Zutritt zum Fort, betrieben von Fort Eben-Emael, einem gemeinnützigen Verein mit eingetragenem Sitz in der Rue du Fort 40, 4690 Bassenge und der Firmennummer 0433.501.512 (im Folgenden: das „Fort“), setzt die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus, die auch über https://fort-eben-emael.be/general-terms/ sowie über die eingesehen werden können QR-Codes in der Festung verfügbar.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit geändert werden. Im Falle einer Änderung gilt die aktuellste Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Website www.fort-eben-emael.be.
Der Besucher erklärt, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor dem Besuch zur Kenntnis genommen hat und dass von ihm erwartet wird, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen hat, sie kennt und sie einhält.
Artikel 2 – Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die nachstehenden Begriffe die unten angegebene Bedeutung.
- „vzw Fort Eben-Emael“: die Organisation, die das Fort verwaltet und betreibt.
- „das Fort“: die Gesamtheit der öffentlich zugänglichen Räume, die unter die rechtliche oder verwaltungstechnische Autorität der Geschäftsführung der gemeinnützigen Organisation Fort Eben-Emael fallen.
- „Besucher“: jeder, der das Fort auf irgendeine Weise und zu jeder Zeit betritt, mit Ausnahme des Managements, der Mitarbeiter, Führer, Freiwilligen und aller externen Partner der gemeinnützigen Organisation Fort Eben-Emael. Dazu gehören unter anderem: natürliche Personen, Gruppen, Schulklassen, Organisationen und Unternehmen.
Artikel 3 – Verhaltensregeln
Das Fort ist eine Gedenkstätte, in der 1940 der Kampf für unsere Freiheit stattfand. Besucher müssen sich respektvoll verhalten und kleiden und das Andenken an die gefallenen Soldaten respektieren.
Der Besucher hat sich im Einklang mit den geltenden Regeln der guten Sitten und des guten Anstands zu verhalten. Der Besucher, der sich weigert, den angemessenen Anweisungen der Mitarbeiter der gemeinnützigen Organisation Fort Eben-Emael oder den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Folge zu leisten und/oder der Besucher, der eine Belästigung verursacht und/oder der Besucher, der die Sicherheit gefährdet /Würde/Gesundheit / die Ruhe anderer Besucher und/oder Mitarbeiter der gemeinnützigen Organisation Fort Eben-Emael stört und/oder Schäden am Fort verursacht, werden Sie aufgefordert, das Fort zu verlassen, ohne Anspruch auf Entschädigung. Bei Bedarf wird die gemeinnützige Organisation Fort Eben-Emael die Polizeidienste einschalten. Alle zusätzlichen Kosten eines solchen Eingriffs werden vollständig vom betreffenden Besucher erstattet.
Kinder/Jugendliche unter 14 Jahren müssen ohne vorherige schriftliche Genehmigung der gemeinnützigen Organisation Fort Eben-Emael immer von einer Person über 18 Jahren begleitet werden. Eltern, Lehrer und Betreuer sind für das Verhalten der von ihnen beaufsichtigten Kinder/Jugendlichen verantwortlich und haftbar. Dies bedeutet, dass die Aufsichtspersonen eine aktive Rolle bei der Überwachung und Steuerung des Verhaltens der Kinder/Jugendlichen spielen müssen. Gruppenbetreuer und Organisatoren von Gruppenbesuchen sind für das Verhalten ihrer Gruppenmitglieder verantwortlich.
Wenn sich eine oder mehrere Personen in einer Gruppe schlecht benehmen, kann der Besuch oder die Tour jederzeit ohne jegliche Rückerstattung und/oder Entschädigung abgebrochen werden.
Rauchen, Dampfen oder Dampfen und/oder das Mitbringen von alkoholischen Getränken und/oder Drogen in das Fort sind jederzeit verboten.
Die gemeinnützige Organisation Fort Eben-Emael behält sich das Recht vor, Personen (offenbar) unter dem Einfluss von alkoholischen Getränken und/oder Drogen den Zutritt zum Fort zu verweigern, ohne Anspruch auf Entschädigung.
Das Einbringen von Waffen in das Fort, auch durch Statisten, Reenactors usw., ist nur in Ausnahmefällen und nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der gemeinnützigen Organisation Fort Eben-Emael gestattet. Zu den Waffen gehören: Replikawaffen, Sammlungswaffen, Blankfeuerwaffen, entmilitarisierte oder neutralisierte Waffen.
Essen und Trinken ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen des Forts gestattet.
Artikel 4 – Sicherheit und Schaden
Soweit gesetzlich zulässig, erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass die gemeinnützige Organisation Fort Eben-Emael nicht für Sach- und/oder Personenschäden jeglicher Art haftet, die durch das Verhalten der Besucher bei Abweichung von den gegebenen Anweisungen entstehen durch die Mitarbeiter der gemeinnützigen Organisation Fort Eben-Emael und/oder aufgrund der Nichteinhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Haftung des gemeinnützigen Vereins Fort Eben-Emael ist in jedem Fall auf den Ersatz des nachgewiesenen, unmittelbar vorhersehbaren Schadens beschränkt und wird auf den von der Versicherung erstatteten Betrag begrenzt.
Diese Beschränkung berührt nicht die gesetzliche Haftung der gemeinnützigen Organisation Fort Eben-Emael für Sachschäden, Vorsatz oder Betrug seitens der gemeinnützigen Organisation Fort Eben-Emael.
Es ist verboten, Gegenstände in das Fort mitzubringen, die die Sicherheit und/oder Gesundheit anderer Besucher, Mitarbeiter und/oder des Forts gefährden und/oder schädigen könnten. Das Empfangspersonal des gemeinnützigen Vereins Fort Eben-Emael ist befugt, zu beurteilen, ob ein Gegenstand erlaubt ist oder nicht, und behält sich das Recht vor, verbotene Gegenstände (vorübergehend) zu beschlagnahmen.
Aus Sicherheitsgründen kann das Empfangspersonal der gemeinnützigen Organisation Fort Eben-Emael den Besucher bitten, Taschen zu öffnen und den Inhalt vorzuzeigen.
Es gibt Schließfächer, in denen jeder Besucher für die Dauer seines Besuchs persönliche Gegenstände wie Kleidung, Gepäck, Regenschirme, Rucksäcke usw. kostenlos deponieren kann. Die Schließfächer sind während der Öffnungszeiten zugänglich. Die Aufbewahrung von Gegenständen in diesen Schließfächern liegt in der alleinigen Verantwortung des Besuchers. Alle Gegenstände, die ein Besucher nach Schließung des Forts in einem Schließfach zurücklässt, gelten als verloren und gefunden. Die Schließfächer werden nicht bewacht und die gemeinnützige Organisation Fort Eben-Emael haftet nicht für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl des Schließfachinhalts.
Der Besucher erkennt an, dass das Erbe der Festung gefährdet ist und einen großen historischen Wert hat. Jeder Besucher unterlässt Vandalismus und alle Handlungen, die zu Schäden oder Veränderungen am Kulturerbe führen oder die Sicherheit gefährden. Jedes ungewöhnliche Ereignis muss unverzüglich einem Mitarbeiter der gemeinnützigen Organisation Fort Eben-Emael gemeldet werden. Im Falle einer Beschädigung des Kulturerbes der Festung wird dem Besucher der Zutritt zur Festung verweigert und der Besucher ist außerdem verpflichtet, den erlittenen Schaden sowie die durch die Nichtbenutzung entstandenen Mehrkosten vollständig zu entschädigen. Profitorganisation Fort Eben-Emael.
Der gemeinnützige Verein Fort Eben-Emael lehnt jede Haftung für Schäden oder Diebstahl von Fahrzeugen, Fahrrädern und Motorrädern auf seinem Parkplatz oder an den Fahrradschuppen ab.
Der gemeinnützige Verein Fort Eben-Emael haftet unter keinen Umständen für indirekte Schäden oder Folgeschäden.
Artikel 5 – Kleidung
Die unterirdischen Kasernen und das Museum der Festung sind beheizt. Das Korridorsystem im Zwischengeschoss sorgt für eine konstante Temperatur von 11 °C. Für den Besuch einiger Teile der Festung müssen Treppen benutzt werden. Wir empfehlen dem Besucher, einen Pullover oder eine Jacke mitzubringen und geschlossene Schuhe zu tragen.
Aktive Militärangehörige in Militäruniform haben nur mit vorheriger Genehmigung der Leitung der gemeinnützigen Organisation Fort Eben-Emael Zutritt zum Fort.
Statisten, Reenactors und Personen in militärischer oder militärisch nachgebildeter Kleidung haben Zutritt zum Fort nur nach vorheriger Genehmigung der Leitung der gemeinnützigen Organisation Fort Eben-Emael.
Die gemeinnützige Organisation Fort Eben-Emael behält sich das Recht vor, Personen mit beleidigender oder unangemessener Kleidung und/oder Erscheinungsmerkmalen, die beleidigend, verletzend und/oder unangemessen wären (z. B. Karnevalskleidung, Kostüme oder bestimmte politische Symbole), den Zutritt zu verweigern. . das Fort ohne Anspruch auf Rückerstattung der Eintrittskarten abzulehnen
Artikel 6 – Zugänglichkeit
Die unterirdischen Kasernen und das Museum des Forts sind vollständig zugänglich. Einige Führungen sind mit einem Rollstuhl möglich, erfordern jedoch die Unterstützung einer zweiten Person. Der Besucher muss diese Hilfe selbst leisten. Weitere Informationen zu den einzelnen Besuchsarten finden Sie auf unserer Website www.fort-eben-emael.be.
Der Besuch einer Artilleriekasematte, eines Bunkers oder eines Artillerieturms ist mit einem Rollstuhl nicht möglich und wird nicht für weniger mobile Personen, Menschen mit Platzangst und/oder Menschen mit Herzproblemen empfohlen. Der Besucher ist dafür verantwortlich, seine körperliche Eignung für den Besuch (bestimmter Teile) der Festung zu beurteilen und akzeptiert das mit dem Besuch verbundene Risiko.
Eine angepasste Toilette ist vorhanden. Der Schlüssel für diesen Sanitärbereich muss an der Rezeption des Forts abgeholt werden.
Artikel 7 – Bildaufzeichnungen
Der Besucher erkennt an und akzeptiert, dass er aus Sicherheitsgründen von den vor Ort angebrachten Überwachungskameras gefilmt werden kann. vzw Fort Eben-Emael speichert diese Bilder maximal einen Monat, es sei denn, sie müssen für ein Gerichtsverfahren und/oder als Beweismittel für eine Straftat verwendet werden.
Bei Besuchen können auch Bilder der Besucher gemacht werden, die anschließend für Werbezwecke und Veröffentlichungen verwendet werden. Dem kann der Besucher mit dem Hinweis widersprechen, dass er nicht fotografiert werden möchte oder dass die Fotos, auf denen der Besucher erkennbar ist, nicht veröffentlicht werden dürfen.
Für Aufnahmen Dritter übernimmt der gemeinnützige Verein Fort Eben-Emael keine Haftung.
Bild- und Tonaufnahmen für den privaten Gebrauch des Besuchers sind gestattet, sofern andere Besucher dadurch nicht gestört werden.
Bild- und Tonaufnahmen für berufliche oder kommerzielle Zwecke sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Geschäftsführung des gemeinnützigen Vereins Fort Eben-Emael gestattet. Eine Anfrage für professionelle Aufnahmen muss rechtzeitig im Voraus an press@fort-eben-emael.be gestellt werden. Die Aufnahmen müssen im Einklang mit der Geschichte und/oder dem Erbe der Festung stehen. Aufnahmen, die nicht in dieses Thema passen oder reinen Unterhaltungscharakter haben, sind grundsätzlich nicht gestattet.
Artikel 8 – Hunde
Hunde sind unter den strengen Bedingungen willkommen: (i) ein erwachsener Besucher führt sie jederzeit an der Leine; und (ii) der Hund keine Belästigung für andere Besucher und/oder die Mitarbeiter der gemeinnützigen Organisation Fort Eben-Emael darstellt. Es ist wichtig, dass der Hund jederzeit unter Kontrolle bleibt, um eine sichere und angenehme Umgebung für alle zu gewährleisten. Der erwachsene Besucher, der den Hund begleitet, ist verpflichtet, den Kot unverzüglich zu entfernen und die Rezeption zu informieren. An der Rezeption sind Mittel zum Entfernen von Fäkalien erhältlich. Für Schäden, die sein Hund dem Fort/Besuchern/Mitarbeitern des gemeinnützigen Vereins Fort Eben-Emael durch seinen Hund zufügt, haftet stets ausschließlich der Besucher.
Artikel 9 – Besuchsbedingungen
Artikel 9.1. – Allgemeine Besuchsbedingungen
Der gemeinnützige Verein Fort Eben-Emael haftet nur für etwaige Fehler auf seiner eigenen Website, kann jedoch nicht für fehlerhafte Angaben Dritter oder auf Websites Dritter haftbar gemacht werden und ist nicht verpflichtet, die von a bereitgestellten Besuchsbedingungen einzuhalten Dritte wurden falsch kommuniziert und entsprechen nicht den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des gemeinnützigen Vereins Fort Eben-Emael.
Im Falle höherer Gewalt ist die gemeinnützige Organisation Fort Eben-Emael nicht verpflichtet, die Führung durchzuführen oder Besuchern, die im Voraus eine Eintrittskarte erworben haben, Zutritt zu gewähren. Vzw Fort Eben-Emael haftet in keiner Weise für Schäden, die sich aus der Situation höherer Gewalt ergeben.
„Höhere Gewalt“ bezeichnet jede unvorhersehbare, unvermeidbare Situation außerhalb der Kontrolle der gemeinnützigen Organisation Fort Eben-Emael, die die Erbringung der Dienstleistungen unmöglich macht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Feuer, Überschwemmung, Naturkatastrophen, Streiks, staatliche Maßnahmen , Pandemien, Epidemien, technische Ausfälle, Personalmangel usw. In diesem Fall bleibt die Eintrittskarte für die gleiche Besuchsart bis zum 31. Dezember des Folgejahres gültig. Eine Rückerstattung der Eintrittskarte ist im Falle höherer Gewalt nicht möglich.
Wird der Besuch von der gemeinnützigen Organisation Fort Eben-Emael aus einem anderen Grund als höherer Gewalt abgesagt, hat der Besucher die Wahl zwischen dem Recht, die Eintrittskarte zu einem anderen Zeitpunkt innerhalb des Jahres zu nutzen oder den Preis erstattet zu bekommen. Wenn der Inhaber der Eintrittskarte die Eintrittskarte zu einem anderen Zeitpunkt nutzen möchte, muss er eine neue Reservierung vornehmen, indem er eine E-Mail an contact@fort-eben-emael.be sendet. Die neue Eintrittskarte muss innerhalb eines Jahres nach dem ursprünglich geplanten Besuch genutzt werden. Die Rückerstattung der Eintrittskarte muss innerhalb von dreißig Tagen nach dem ursprünglichen Besuch schriftlich beantragt werden.
Artikel 9.2. - Individueller Besuch
Der einzelne Besucher muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein. Eine Eintrittskarte kann online oder an der Rezeption erworben werden. Die gültigen Tarife für einen Einzelbesuch sowie die Öffnungstage und -zeiten finden Sie auf unserer Website www.fort-eben-emael.be. Der Preis ist ein Gesamtpreis in Euro.
Einzelbesuchern, die in einer gemeinsamen Gruppe an einer Führung teilnehmen möchten, empfehlen wir die Buchung eines Zeitfensters. Ohne Voranmeldung für ein Zeitfenster ist die Teilnahme an der Führung nicht garantiert.
Eintrittskarten, die im Vorfeld über die Website des Forts oder über die Website eines Drittanbieters erworben wurden, werden nicht zurückgenommen oder erstattet. Die Eintrittskarte ist nur an dem vom Besucher beim Kauf gewählten Datum gültig.
Vergünstigte Eintrittskarten, die mittels Gutschein, Rabattkarte, Mitgliedskarte eines Partnervereins oder über eine Aktion eines Drittanbieters erworben werden, müssen bei Besuchsbeginn ausgestellt oder auf einem Informationsträger vorgezeigt werden an der Rezeption, ansonsten gilt der normale Tarif. Mitglieder von Partnervereinen müssen einen gültigen Mitgliedsausweis vorweisen.
Artikel 9.3.- Besuche auf Reservierung und/oder Gruppenbesuche
Die Optionen, die Bedingungen, innerhalb derer die Reservierung erfolgen muss, sowie die Preise finden Sie auf unserer Website www.fort-eben-emael.be. Die Reservierungsanfrage erfolgt über unsere Website und wird schnellstmöglich vom Fort-Sekretariat bestätigt.
Derjenige, der die Reservierung vornimmt, gilt als Ansprechpartner und ist für die Reservierung, Bezahlung und das Verhalten der Besuchergruppe verantwortlich.
Für einen Besuch auf Reservierung oder einen Gruppenbesuch gilt ein Mindestpreis.
Die Mindestpreise sind auf unserer Website www.fort-eben-emael.be angegeben. Der Preis ist ein Gesamtpreis in Euro.
Die Zahlung für den reservierten Besuch erfolgt elektronisch oder in bar zu Beginn des Besuchs, sofern nicht vorab mit dem Sekretariat eine Zahlung auf Rechnung vereinbart wurde. Zahlungen auf Rechnung müssen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen.
Bei der Buchung kann eine Anzahlung verlangt werden. Die Höhe des Vorschusses richtet sich nach der Art des Besuchs und der Teilnehmerzahl.
Sollten Sie ohne Vorankündigung (siehe unten) zum Besuchstermin nicht erscheinen (No Show), geht die Vorauszahlung an den gemeinnützigen Verein Fort Eben-Emael.
Es gibt eine maximale Besucherzahl pro Besuchsart, Reservierung/Gruppenbesuch und pro Führer. Die maximale Besucherzahl ist pro Besuchsart auf unserer Website www.fort-eben-emael.be angegeben
Die Anzahl der Teilnehmer an einem Besuch mit Reservierung/Gruppenbesuch kann bis zu zwei Werktage vor dem Besuchstermin geändert werden, indem Sie eine E-Mail an contact@fort-eben-emael.be senden. Ohne vorherige Änderung per E-Mail wird bei einer geringeren tatsächlichen Besucherzahl die ursprünglich bei der Reservierung angegebene Besucherzahl in Rechnung gestellt, immer unter Berücksichtigung des Mindestpreises für die Art des reservierten Besuchs.
Sollte die Teilnehmerzahl die vorher bekannt gegebene Zahl überschreiten, kann ein zusätzlicher Guide bestellt werden. Die Kosten für diesen zusätzlichen Führer hängen von der Art des gewünschten Besuchs ab und sind auf unserer Website angegeben. Steht kein zusätzlicher Reiseleiter zur Verfügung, kann der Besuch bei einer über die vorher angekündigte Zahl hinausgehenden Teilnehmerzahl verweigert werden.
Eine Stornierung eines reservierten Besuchs muss mindestens zwei Werktage vor dem Besuchstermin per E-Mail an contact@fort-eben-emael.be gemeldet werden. Im Falle einer Nichtstornierung und Nichterscheinens (No-Show) am geplanten Tag und zur geplanten Uhrzeit wird, wenn eine Anzahlung geleistet wurde, diese Anzahlung von der gemeinnützigen Organisation Fort Eben-Emael übernommen. Sofern keine Vorauszahlung verlangt wurde, wird pro bereitgestelltem Guide ein Pauschalhonorar fällig. Diese Pauschalvergütung beträgt je nach Art des Besuchs mindestens 50 € pro bereitgestelltem Reiseleiter.
Im Falle einer Verspätung von mehr als 15 Minuten muss das Sekretariat des Forts unter +32 (0)4 286 2861 kontaktiert werden. Wenn Sie nicht innerhalb von 45 Minuten nach der geplanten Zeit und ohne telefonische Benachrichtigung erscheinen, wird der Besuch abgebrochen wird storniert (No Show) und wenn ein Vorschuss gezahlt wurde, wird der Vorschuss von der gemeinnützigen Organisation Fort Eben-Emael übernommen. Sofern keine Vorauszahlung verlangt wurde, wird pro bereitgestelltem Guide ein Pauschalhonorar fällig. Diese Pauschalvergütung beträgt je nach Art des Besuchs mindestens 50 € pro bereitgestelltem Reiseleiter.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle vorherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
gemeinnützige Organisation Fort Eben-Emael
Update: 27. September 2024